Our Terms

General Business Terms

In case of questions with regard to our General Business Terms, please be so kind to get in touch by phone +49 (0) 3379 208292. Thank you for your understanding to offer our business terms only in German right now.

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§1 Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag, Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Jedenfalls mit der Entgegennahme unserer Lieferung erkennt unser Kunde diese als allein verbindlich an. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Alle Angaben in Zeichnungen, Katalogen, Preislisten und Angeboten erfolgen unverbindlich.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen. Die Annahmefrist für uns beträgt 4 Wochen ab Zugang des Auftrages. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung des Liefergegenstandes sowie sonstige Nebenabreden sind im Zweifel nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Vereinbarungen sowie Angaben in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen oder Mustern ergeben, vor.

§3 Beratung

Soweit der Verkäufer Beratungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Ware sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen im Hinblick auf die Eignung der gelieferten Waren für die von ihm beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

§4 Preise

Unsere Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer, Frachtkosten, Porto und CAD-Kosten. Bei Lieferungen und Leistungen in der EU hat der Kunde dem Verkäufer vor der Ausführung des Umsatzes seine jeweilige Ust.-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Bei Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU, die nicht vom Verkäufer durchgeführt oder veranlasst werden, hat der Kunde dem Verkäufer den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, hat er zusätzlich die für die Leistung innerhalb Deutschlands zu erhebende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu bezahlen.

§5 Lieferzeit und -verzug

Soweit die Lieferung nicht aus unserem Lagerbestand erfolgt, werden Aufträge nur unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung übernommen. Die angegebene Lieferzeit ist im Zweifel nur als annähernd zu betrachten. Sie beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung geklärt sind und alle vom Kunden zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen, insbesondere Anzahlungen, vorliegen. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf mindestens die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere durch Arbeitskämpfe, Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe sowohl bei uns als auch bei unseren Vorlieferanten und Subunternehmern verlängern die Lieferzeit entsprechend. Wir haben diese Umstände auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Machen die Hindernisse unsere Leistung auf Dauer unmöglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist zur Leistung, welche mindestens 4 Wochen betragen muss, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich. Der Kunde ist im Falle des Verzugs verpflichtet, auf unser Verlangen in angemessener Frist zu erklären, ob er auf der Leistung besteht. Ab dem Ablauf der Lieferfrist sind wir zur Lieferung berechtigt; kann oder will der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt noch nicht abnehmen, so sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten und Gefahr einlagern zu lassen oder gegen Berechnung einer speditionsüblichen Lagergebühr bei uns einzulagern und die gesamte Lieferung einschließlich der Lagerkosten zur sofortigen Zahlung zu berechnen. Sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Abrufaufträgen sind wir, sofern nichts anderes vereinbart ist, berechtigt, die Fertigung nach unserem Ermessen auf einen Zeitraum von 3 Monaten zu verteilen. Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten, vom Datum unserer Auftragsbestätigung an gerechnet, abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir auch ohne Abruf zur Lieferung und Rechnungsstellung berechtigt. §6 Werkzeuge und Vorrichtungen Werden zur Durchführung des Auftrages Werkzeuge hergestellt oder auf unsere Rechnung beschafft, dann sind und bleiben die Werkzeuge unser Eigentum und zwar unabhängig davon, ob der Kunde die Werkzeugkosten ganz oder teilweise an uns bezahlt hat und unabhängig davon, ob die Werkzeuge zeitweise dem Kunden zur Nutzung überlassen werden. Werkzeuge, die gemäß separat abzuschließendem Werkzeugvertrag in das Eigentum des Kunden übergehen, werden von uns auf eigene Kosten gegen Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert versichert. Für den reibungslosen Produktionsablauf notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten werden von uns auf eigene Kosten rechtzeitig ausgeführt. Werkzeugüberholungen, welche nach Ablauf der vereinbarten Werkzeugstandzeit notwendig werden, sind vom Kunden zu tragen; hier ist vor Durchführung der Überholung ein angemessener Preis zu vereinbaren. Kosten für Werkzeugänderungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, sind im vollen Umfang von diesem zu tragen.

§7 Sicherheiten

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Schecks und Wechsel unser Eigentum. Der Kunde darf die gelieferten Waren bis auf Widerruf im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten und ist zu deren Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren berechtigt. Bei der Verarbeitung gelten wir als Hersteller und erwerben unmittelbar (Mit-) Eigentum nach § 950 BGB an der hergestellten Sache. Im Falle der Vermischung oder Verbindung erwerben wir (Mit-) Eigentum im Verhältnis des Sachwertes unserer Vorbehaltsware zu der neuen einheitlichen Sache. Der Kunde wird die in unserem (Mit-) Eigentum stehenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Untergang schützen und versichern. Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren bis auf Widerruf veräußern. Die durch die Veräußerung erlangten Forderungen tritt der Kunde zur Besicherung unserer Forderungen schon jetzt in dem Umfang ab, der unserem (Mit-) Eigentumsanteil an der Sache entspricht. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist bis auf Widerruf zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt. Vorstehende Rechte des Kunden verlieren auch ohne ausdrücklichen Widerruf ihre Rechtswirkung, wenn der Kunde seine Zahlungen uns gegenüber einstellt. Auf unser Verlangen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen, an wen die Sachen weiterveräußert wurden und welche Forderungen er aus der Veräußerung erworben hat. Der Kunde darf, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltswaren oder die daraus hergestellten Sachen nicht anderweitig zur Sicherheit übereignen oder verpfänden. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Kunden mit allen Gegenforderungen aufzurechnen, die uns gegen den Kunden zustehen.

§8 Zahlungen

Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug berechnen sich die Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen. Unsere Rechnungen sind – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort und ohne Abzug fällig. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Die Hereingabe von Wechseln ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die von uns noch nicht ausgeführten Aufträge nur Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen. Unter gleichen Voraussetzungen werden unsere Zahlungsansprüche gegen den Kunden für Geschäfte, soweit ausgeführt, sofort zur Zahlung fällig. Nach unserer Wahl können wir stattdessen die abgetretenen Forderungen erfüllungshalber einziehen oder die Rückgabe der im Besitz des Kunden befindlichen Vorbehaltsware auf dessen Kosten verlangen.

§9 Schutzrechte / Patentverletzungen

Für Schutzrechts- und Patentverletzungen haften wir nur, soweit bei vertragsgemäßer Verwendung unserer Waren Schutz- und Patentrechte verletzt werden, die in der BRD Gültigkeit haben und im Zeitpunkt der Lieferung veröffentlicht sind. Sofern wir nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, steht der Kunde dafür ein, dass Schutz- und Patentrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich von bekannt werdenden Risiken von Schutz- und Patentrechtsverletzungen und angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten. §10 Gewährleistung und Haftung Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muß schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen. Ist die Ware mangelhaft und hat der Kunde dies dem Verkäufer gemäß Satz 1 dieses Abschnitts ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:

a) der Verkäufer hat zunächst das Recht, nach seiner Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Kunden eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung);

b) der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar sein, so kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder verlangen, den Kaufpreis zu mindern.

c) für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gelten die Ausführungen zur Haftung in § 10.

Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:

a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes;

b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels;

c) für Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungshinweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;

d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;

e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;

f) im Falle des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Die Haftung für mittelbare Schäden, die auf vertragsuntypischen Umständen beruhen und deshalb für uns nicht vorhersehbar sind, ist ausgeschlossen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird durch vorstehende Bestimmungen nicht eingeschränkt. Der Verkäufer haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung nach dem Vorgenannten ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.

§11 Aufrechnung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen unseren Zahlungsanspruch aufrechnen.

§12 Sonstiges/ Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf und sonstiger bilateraler und internationaler Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Potsdam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen ihre Gültigkeit. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere wirksame Regelung vereinbaren, die jenen wirtschaftlich so nah wie möglich kommt.